Je nach Veranstaltung kann eine Altersgrenze vorgegeben sein. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Veranstaltungsinformationen zu entnehmen. Die Anmeldung ist von dem/den Erziehungsberechtigten des entsprechenden Teilnehmers durchzuführen und zu bestätigen.
Sollte die Anzahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung die mögliche/zulässige Teilnehmerzahl übersteigen, entscheidet die Reihenfolge des Posteingangs aller fristgerecht erfolgten Anmeldungen. Die maximale Teilnehmerzahl wird entweder in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannt oder kann unter FerienTraining@sc-staaken.de erfragt werden.
Sollte die Anzahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl nicht überschreiten, behält sich der Veranstalter vor, das SC-Staaken-Ferien-Training abzusagen. Eine Entschädigung, ein Ersatz oder ein anderweitiger Ausgleich ist nicht vorgesehen und wird vom
Veranstalter (SC Staaken 1919 e. V.) nicht geleistet. Die minimale Teilnehmerzahl wird entweder in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannt oder kann unter FerienTraining@sc-staaken.de erfragt werden.
Ein individuelles Training (z.B.: Schlüssel 1:1) ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages, und wird vom Auftragnehmer nicht angeboten und kann nicht ersetzt werden. Ziel ist es in Trainingsgruppen bis maximal 15 Kindern/Jugendlichen zu trainieren. Der Auftragnehmer kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Vertragspartner (Auftragnehmer und Auftraggeber) arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Trainingserfolg erzielt werden kann.
Der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers ist/sind verpflichtet, bei der Anmeldung und zum jeweiligen Leistungsbeginn der Veranstaltung dem SC Staaken 1919 e. V. und die jeweiligen Aufsichtspersonen über alle bestehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen (bspw. Allergien,
Beeinträchtigungen), die für eine Teilnahme an den Veranstaltungen des Ferien-Trainings relevant sind oder werden können, und ggf. notwendigen Medikationen des Teilnehmers unaufgefordert anzuzeigen. Daneben sind in jedem Fall Notfallkontakte anzugeben.
Der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers erklären mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer/ die Teilnehmerin gesund und sportlich voll belastbar ist und das vorgesehene Veranstaltungsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Ändert sich der Gesundheitszustand während der Veranstaltung, ist dies durch den/die Erziehungsberechtigte/n unverzüglich gegenüber dem SC Staaken 1919 e. V. anzuzeigen.
Der SC Staaken 1919 e. V. ist in diesem Fall dazu berechtigt den Teilnehmer auszuschließen. Es gilt Ziffer 11.b dieser AGB. Die Daten zu Gesundheitsbeeinträchtigungen, Medikamenten und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Teilnehmers verarbeitet der SC Staaken 1919 e. V. ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aggressives/gewaltvolles Verhalten zeigen, so ist der Auftragnehmer ebenfalls dazu berechtig den Teilnehmer auszuschließen. Auch hier gilt Ziffer 11.b dieser AGB. Die Beurteilung/Einschätzung des
Verhaltens obliegt einzig den Trainern und Betreuern vor Ort. SC Staaken 1919 e. V. behält sich vor, Anmeldungen bzw. Teilnehmer auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Homeeinzusehen. Der SC Staaken 1919. e. V. ist dazu berechtigt – sofern erforderlich oder zweckdienlich – jederzeit Programmpunkte zu verändern oder zu streichen und Rahmendaten der Veranstaltung wie konkrete Veranstaltungsorte, Veranstaltungszeiten etc. zu verändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
FerientrainingDas Angebot des SC Staaken 1919 e. V. im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Anmeldung an den Teilnehmer dar. Der/Die Erziehungsberechtigte/n sind/ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu dem Teilnehmer zu machen. Sobald die Anmeldung eingegangen ist, erhält/erhalten der/die Erziehungsberechtigte/n eine Bestätigung des Empfangs der Anmeldung – spätestens jedoch nach drei Werktagen. Ein verbindlicher rechtswirksamer Vertragsschluss kommt erst mit der Versendung einer elektronischen Teilnahmebestätigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zustande. Der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, der rechtzeitigen Zahlung der Teilnahmegebühr entsprechend Ziffer 7 zum Fälligkeitsdatum. Ist bis zum Ablauf des Fälligkeitsdatums kein Geldeingang beim SC Staaken 1919 e. V. zu verzeichnen, besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am gebuchten Ferientraining und der SC Staaken 1919 e. V. kann diesen Platz neu vergeben.
Der Rücktritt muss in Schrift- oder Textform erfolgen, per E-Mail an: FerienTraining@sc-staaken.de. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer. Nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung an der Veranstaltung
nicht teil, so gilt dies als ein am ersten Tag der Veranstaltung erklärter Rücktritt vom Vertrag. Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter/n haben nach der Anmeldebestätigung folgendes Rücktrittsrecht:
5.a Für Veranstaltungen (mehr als einen Tag Veranstaltungsdauer) gilt:
Ein Rücktritt ist bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Erfolgt der Rücktritt ab dem 20. Tag bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fallen 50 % der Teilnahmegebühr an. Bei einem Rücktritt ab dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist die volle Gebühr zu entrichten.
5.b Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Der SC Staaken 1919 e. V. fertigt im Zusammenhang mit der Veranstaltung Foto-, Ton- und Filmaufnahmen sowie Interviews der Teilnehmer und Teilnehmerinnen („Aufnahmen“), ohne Anspruch auf Vergütung, an und verbreitet, veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet diese zu Werbezwecken beziehungsweise Werbemaßnamen durch die der SC Staaken 1919 e. V. Der SC Staaken 1919 e. V. und seine Partner veröffentlichen aus berechtigtem Interesse medial in/mittels in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Bücher, Plakate, fotomechanische vervielfältigungen, Social-Media und Internet, insbesondere auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.
Diese werden zur Öffentlichkeitsarbeit (auch in den sozialen Medien) genutzt und dienen außerdem der dauerhaften Dokumentation des SC Staaken Ferien-Trainings (offline und online und können so auch im außereuropäischen Ausland abgerufen werden).
Diese Verarbeitung dient der Wahrung unseres berechtigten Interesses an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Gegen die Verarbeitung steht Ihnen in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht zu. Ferner haben ein Recht auf eine unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie unter Umständen auch ein Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten. Die Aufnahmen werden für eine Dauer von maximal einem Jahr gespeichert.
Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten des SC Staaken 1919 e. V. unter:
Zusätzlich haben Sie das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Hinweis:
Bei einer Veröffentlichung im Internet können die Aufnahmen jederzeit und weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über sogenannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.
11.a der SC Staaken 1919 e. V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht insbesondere für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für ihn tätigen Personen, die inhaltliche Gestaltung der Veranstaltung, sowie die ordnungsgemäße Erbringungder vertraglich vereinbarten Leistungen.
11.b Der SC Staaken 1919 e. V. haftet nicht, wenn die angebotene Veranstaltung aus Gründen nicht stattfinden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, die auch durch die äußerste, billigenden der SC Staaken 1919 e. V. zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet werden konnten (höhere Gewalt), wie beispielsweise Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Krankheit und Ausfall von Trainern, unvorhersehbare Ereignisse (Bespielbarkeit der Plätze), Mindestanzahl der Teilnehmer wird nicht erreicht, gesetzliche Verordnungen oder Pandemien. Der SC Staaken 1919 e. V. haftet ebenfalls nicht, wenn Veranstaltungsleistungen aus Gründen nicht erbracht werden können, die in die Risikosphäre des Teilnehmers fallen (z.B. Krankheit, Terminkollisionen, Urlaub). Grundsätzlich besteht in den aufgeführten Fällen dieser Ziff. 11.b kein Anspruch des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigter/Erziehungsberechtigten auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstige durch die Teilnahme, die Vorbereitung auf die Teilnahme oder im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten bzw. Schäden.
Weiterhin besteht auch kein Anspruch auf Ersatz.
11.c Der SC Staaken 1919 e. V. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des SC Staaken 1919 e. V. auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
Der SC Staaken 1919 e. V. haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
11.d Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten nicht für schuldhaft herbeigeführte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Haftung für Ansprüche des Teilnehmers aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder aufgrund arglistiger
Täuschung sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist hiermit nicht verbunden.
11.e Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen erstrecken sich auch aufdie persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des SC Staaken 1919 e. V.
Datenschutz-Ferientraininginformieren wir über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Teilnehmern und Erziehungsberechtigtem/n von Teilnehmern im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Berlin, den 24.01.2025
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