Information zur Anpassung der Basisschutzmaßnahmenverordnung SARS-CoV-2

Liebe Sportkamerad*innen, sehr geehrte Eltern, verehrte Mitglieder!

In der Fassung der Ersten Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung, hat der Senat von Berlin die Maßnahmen zum Schutz der Berliner Bevölkerung, am 25. Oktober 2022, mit Erlass vom 02. November 2022 angepasst.

 

Was bedeuten diese Anpassungen für Veranstaltungen im Bereich Kultur-, Sport und Freizeit?

 

Hierzu hat sich der Senat wie folgt positioniert:

 

Veranstaltungen im Kultur-, Sport oder Freizeitbereich sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Bei einigen Kulturveranstaltungen und in bestimmten Museen haben sich die Verantwortlichen für eine Weiterführung der Maskenpflicht entschieden. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch, welche genauen Regelungen gelten.

 

Die Maßnahmen, die der SC Staaken 1919 e.V. bisher angewandt und Umgesetzt hat, entsprechen im vollem Umfang der o.g. Verordnung. Dennoch dürfen wir uns nicht, auf die bisherigen Leistungen, ausruhen!

 

Der Corona-Lagebericht, i.V. mit der Corona-Ampel/ Indikatoren Warnung, zeigt für den Raum Berlin Spandau an, dass die Fallzahlen zwar stagnieren aber die o.g. Warnanzeige nach wie vor auf  „ROT“ steht (Stand: 05.11.2022)!

 

Ich appelliere an alle, dass WIR weiterhin mit Vorsicht und wachsamen Auge der Corona-Pandemie gegenübertreten und die uns anvertrauten Mitglieder*innen schützen und informieren.

 

Bleibt fit und gesund,

 

 

Für die Sportanlagen, die der SC Staaken nutzt, gilt grundsätzlich:

 

  • Sämtliche Begleitpersonen der Sportler:innen haben auch weiterhin keinen Zutritt zu den Kabinentrakten auf den Sportanlagen “Sportpark Staaken” und “Spandauer Str.”! (dies ist von den anwesenden Mannschaftsverantwortlichen zu kontrollieren)

 

  • In allen Räumlichkeiten der Geschäftsstelle ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter zueinander einzuhalten. Im Geschäftszimmer der Jgd.-Abteilung dürfen sich max. drei Personen aufhalten – im Vorraum max. sechs Personen unter Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Meter. Im Geschäftszimmer des Vorstands dürfen sich max. vier Personen aufhalten. Im kleinen Raum des Vorstands dürfen sich max. drei Personen aufhalten. Des Weiteren ist während den Geschäftszeiten, in den Räumlichkeiten unserer Geschäftsstelle, für eine gute Belüftung (Fenster öffnen bzw. auf Kipp stellen) zu sorgen.

 

  • Wir möchten an alle Sporttreibenden, Trainer:innen und Betreuer:innen appellieren, ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen freiwillig aufrecht zu erhalten. So empfehlen wir eindringlich, in Sportfunktionsgebäuden (Kabinentrakt usw.) und Sporthallen auch weiterhin mindestens eine medizinische Maske zu tragen und für eine ausreichende Belüftung zu sorgen.

 

In diesem Sinne, bleibt gesund!

 

Martin Fiedler

Hygienebeauftragter

 

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