Allgemeine Geschäftsbedingungen
SC Staaken-Ferientraining

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Anmeldung und Teilnahme an allen durch den SC Staaken 1919 e. V. (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) (1. Vorsitzender Seyfettin Aksakal, Eichholzbahn 114, 13591 Berlin) durchzuführenden Maßnahmen im Rahmen des SC Staaken-Ferien-Trainings.
2. Teilnahme
Je nach Veranstaltung kann eine Altersgrenze vorgegeben sein. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Veranstaltungsinformationen zu entnehmen. Die Anmeldung ist von dem/den Erziehungsberechtigten des entsprechenden Teilnehmers durchzuführen und zu bestätigen. Sollte die Anzahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung die mögliche/zulässige Teilnehmerzahl übersteigen, entscheidet die Reihenfolge des Posteingangs aller fristgerecht erfolgten Anmeldungen. Die maximale Teilnehmerzahl wird entweder in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannt oder kann unter FerienTraining@sc-staaken.de erfragt werden. Sollte die Anzahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl nicht überschreiten, behält sich der Veranstalter vor, das SC-Staaken-Ferien-Training abzusagen. Eine Entschädigung, ein Ersatz oder ein anderweitiger Ausgleich ist nicht vorgesehen und wird vom Veranstalter (SC Staaken 1919 e. V.) nicht geleistet. Die minimale Teilnehmerzahl wird entweder in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannt oder kann unter FerienTraining@scstaaken.de erfragt werden. Ein individuelles Training (z.B.: Schlüssel 1:1) ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages, und wird vom Auftragnehmer nicht angeboten und kann nicht ersetzt werden. Ziel ist es in Trainingsgruppen bis maximal 15 Kindern/Jugendlichen zu trainieren. Der Auftragnehmer kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Vertragspartner (Auftragnehmer und Auftraggeber) arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Trainingserfolg erzielt werden kann. Der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers ist/sind verpflichtet, bei der Anmeldung und zum jeweiligen Leistungsbeginn der Veranstaltung dem SC Staaken 1919 e. V. und die jeweiligen Aufsichtspersonen über alle bestehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen (bspw. Allergien, Beeinträchtigungen), die für eine Teilnahme an den Veranstaltungen des Ferien-Trainings relevant sind oder werden können, und ggf. notwendigen Medikationen des Teilnehmers unaufgefordert anzuzeigen. Daneben sind in jedem Fall Notfallkontakte anzugeben. Der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers erklären mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer/ die Teilnehmerin gesund und sportlich voll belastbar ist und das vorgesehene Veranstaltungsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Ändert sich der Gesundheitszustand während der Veranstaltung, ist dies durch den/die Erziehungsberechtigte/n unverzüglich gegenüber dem SC Staaken 1919 e. V. anzuzeigen. Der SC Staaken 1919 e. V. ist in diesem Fall dazu berechtigt den Teilnehmer auszuschließen. Es gilt Ziffer 11.b dieser AGB. Die Daten zu Gesundheitsbeeinträchtigungen, Medikamenten und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Teilnehmers verarbeitet der SC Staaken 1919 e. V. ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aggressives/gewaltvolles Verhalten zeigen, so ist der Auftragnehmer ebenfalls dazu berechtig den Teilnehmer auszuschließen. Auch hier gilt Ziffer 11.b dieser AGB. Die Beurteilung/Einschätzung des Verhaltens obliegt einzig den Trainern und Betreuern vor Ort. SC Staaken 1919 e. V. behält sich vor, Anmeldungen bzw. Teilnehmer auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Gegenstand der Veranstaltung
Der Gegenstand der jeweiligen Veranstaltung und die damit verbundenen Leistungen werden in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannt und/oder sind unter
Home
einzusehen. Der SC Staaken 1919. e. V. ist dazu berechtigt – sofern erforderlich oder zweckdienlich – jederzeit Programmpunkte zu verändern oder zu streichen und Rahmendaten der Veranstaltung wie konkrete Veranstaltungsorte, Veranstaltungszeiten etc. zu verändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
4. Anmeldung / Vertragsschluss
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt im Internet über
Ferientraining
Das Angebot des SC Staaken 1919 e. V. im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Anmeldung an den Teilnehmer dar. Der/Die Erziehungsberechtigte/n sind/ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu dem Teilnehmer zu machen. Sobald die Anmeldung eingegangen ist, erhält/erhalten der/die Erziehungsberechtigte/n eine Bestätigung des Empfangs der Anmeldung – spätestens jedoch nach drei Werktagen. Ein verbindlicher rechtswirksamer Vertragsschluss kommt erst mit der Versendung einer elektronischen Teilnahmebestätigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zustande. Der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, der rechtzeitigen Zahlung der Teilnahmegebühr entsprechend Ziffer 7 zum Fälligkeitsdatum. Ist bis zum Ablauf des Fälligkeitsdatums kein Geldeingang beim SC Staaken 1919 e. V. zu verzeichnen, besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am gebuchten Ferientraining und der SC Staaken 1919 e. V. kann diesen Platz neu vergeben.
5. Rücktritt / Rücktrittskosten
Der Rücktritt muss in Schrift- oder Textform erfolgen, per E-Mail an: FerienTraining@scstaaken.de. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer. Nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung an der Veranstaltung nicht teil, so gilt dies als ein am ersten Tag der Veranstaltung erklärter Rücktritt vom Vertrag. Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter/n haben nach der Anmeldebestätigung folgendes Rücktrittsrecht: 5.a Für Veranstaltungen (mehr als einen Tag Veranstaltungsdauer) gilt: Ein Rücktritt ist bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Erfolgt der Rücktritt ab dem 20. Tag bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fallen 50 % der Teilnahmegebühr an. Bei einem Rücktritt ab dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist die volle Gebühr zu entrichten. 5.b Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
6. Ausfall, Rücktritt und Kündigung durch den SC Staaken 1919 e. V.
6.a Der SC Staaken 1919 e. V. ist berechtigt, einzelne oder mehrere Tage des angebotenen Ferientrainings oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Hindernisse, z.B. Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, bei schlechten Witterungsbedingungen, ansteckenden Krankheiten der Teilnehmer, Pandemie etc. (höherer Gewalt), abzusagen und/oder abzubrechen (siehe auch 2.). Ein Anspruch aus Minderung und/oder Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Für den Fall, dass der SC Staaken 1919 e. V. die geschuldeten Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist der SC Staaken 1919 e. V. für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit. 6.b Der SC Staaken 1919 e. V. kann bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl absagen und vom Vertrag zurücktreten. Wird eine Veranstaltung mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigtem/n eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der SC Staaken 1919 e. V. dem Teilnehmer keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte/r einen Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte/r die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. 6.c Der SC Staaken 1919 e. V. behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Regeln für Veranstaltungen (z.B. körperliche Gewalt, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und den Vertrag dadurch nach Beginn der Veranstaltung zu kündigen. Nach entsprechender Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
7. Teilnahmegebühr, Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt per Banküberweisung (Vorkasse). Der SC Staaken 1919 e. V. behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen. Der Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühr entsteht mit Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziff. 4 dieser AGB und ist 14 Tage nach der Teilnahmebestätigung (es gilt das Datum und die Zeit des Versendens der Teilnahmebestätigung per E-Mail), spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Teilnahmebestätigung des gebuchten Ferientrainings zur Zahlung fällig.
8. Bild- und Tonaufnahmen
Der SC Staaken 1919 e. V. fertigt im Zusammenhang mit der Veranstaltung Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmer („Aufnahmen“) ohne Anspruch auf Vergütung an und verbreitet, veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet diese zu Werbezwecken beziehungsweise Werbemaßnamen durch die der SC Staaken 1919 e. V. seinen mit der Veranstaltung assoziierten Partnern und anwesenden Medien in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Bücher, Plakate, fotomechanische Vervielfältigungen, Social-Media und Internet, insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.
9. Aufsicht
Während der Veranstaltungen wird die Aufsichtspflicht gemäß dem Jugendschutz/ der Richtlinien zum Jugendschutz durch die Trainer und Betreuer des SC Staaken 1919 e. V. und/oder beauftragte Dritte sichergestellt. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Aufsichtspersonen (darunter fallen u.a. Betreuer, Begleitpersonen, Trainer und Sportlehrer) Folge zu leisten. Im Falle des Missachtens der Anweisungen und Vorgaben der Aufsichtspersonen sind diese berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Teilnahmegebühr. Die Aufsichtspflicht geht zu Beginn eines Veranstaltungstages mit Ankunft und Übergabe des Teilnehmers am Veranstaltungsort an die Mitarbeiter, Trainer und Betreuer des SC Staaken 1919 e. V., bzw. beauftragte Dritte über und dauert bis zur Abholung des Teilnehmers des gleichen Tages an. Ist dem Teilenehmer durch die/den Erziehungsberechtigte/n schriftlich zu berechtigt alleine nach Hause zu gehen, endet die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter des SC Staaken 1919 e. V., bzw. der beauftragten Dritten mit Verlassen des Veranstaltungsortes.
10. Versicherungsschutz/Medizinische Versorgung
10.a Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, einen Krankenversicherungs-, sowie Haftpflichtschutz nachzuweisen. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während der Veranstaltungen sind durch die Krankenversicherung abzusichern. Kranken- und Haftpflichtversicherung haben zudem den Weg zur und von der Veranstaltung abzudecken. Es besteht zu keiner Zeit der Veranstaltung ein Kranken-, Haftpflicht-, oder Unfallversicherungsschutz der Teilnehmer durch den SC Staaken 1919 e. V. 10.b Erkrankt oder verletzt sich ein Teilnehmer während der Veranstaltung, so wird der SC Staaken 1919 e. V. bzw. vom SC Staaken 1919 e. V. beauftragte Dritte durch die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers bevollmächtigt, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder einen Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollte der SC Staaken 1919 e. V. durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so wird der SC Staaken 1919 e. V. diese ggf. dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten, mit dem Anspruch auf Leistung, in Rechnung stellen.
11. Haftung
11.a der SC Staaken 1919 e. V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht insbesondere für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für ihn tätigen Personen, die inhaltliche Gestaltung der Veranstaltung, sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. 11.b Der SC Staaken 1919 e. V. haftet nicht, wenn die angebotene Veranstaltung aus Gründen nicht stattfinden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, die auch durch die äußerste, billigenden der SC Staaken 1919 e. V. zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet werden konnten (höhere Gewalt), wie beispielsweise Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Krankheit und Ausfall von Trainern, unvorhersehbare Ereignisse (Bespielbarkeit der Plätze), Mindestanzahl der Teilnehmer wird nicht erreicht, gesetzliche Verordnungen oder Pandemien. Der SC Staaken 1919 e. V. haftet ebenfalls nicht, wenn Veranstaltungsleistungen aus Gründen nicht erbracht werden können, die in die Risikosphäre des Teilnehmers fallen (z.B. Krankheit, Terminkollisionen, Urlaub). Grundsätzlich besteht in den aufgeführten Fällen dieser Ziff. 11.b kein Anspruch des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigter/Erziehungsberechtigten auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstige durch die Teilnahme, die Vorbereitung auf die Teilnahme oder im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten bzw. Schäden. Weiterhin besteht auch kein Anspruch auf Ersatz. 11.c Der SC Staaken 1919 e. V. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des SC Staaken 1919 e. V. auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der SC Staaken 1919 e. V. haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören. 11.d Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für schuldhaft herbeigeführte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Haftung für Ansprüche des Teilnehmers aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder aufgrund arglistiger Täuschung sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist hiermit nicht verbunden. 11.e Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des SC Staaken 1919 e. V.
12. Datenschutz
In der Datenschutzerklärung, abrufbar unter
Datenschutz-Ferientraining
informieren wir über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Teilnehmern und Erziehungsberechtigtem/n von Teilnehmern im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
13. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der SC Staaken 1919 e. V. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Rechtsweg, anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.a Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 14.b Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des SC Staaken 1919 e. V.
15. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Regelungen nicht berührt.
Berlin, den 31.07.2024