Allgemeine Geschäftsbedingungen
SC Staaken-Ferientraining
Diese AGB gelten für die Anmeldung und Teilnahme an allen durch den SC Staaken 1919 e. V.
(nachfolgend auch Auftragnehmer genannt)
(1. Vorsitzender Seyfettin Aksakal, Eichholzbahn 114, 13591 Berlin)
durchzuführenden Maßnahmen im Rahmen des SC Staaken-Ferien-Trainings.
Je nach Veranstaltung kann eine Altersgrenze vorgegeben sein. Entsprechende Hinweise sind den
jeweiligen Veranstaltungsinformationen zu entnehmen. Die Anmeldung ist von dem/den
Erziehungsberechtigten des entsprechenden Teilnehmers durchzuführen und zu bestätigen.
Sollte die Anzahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung die mögliche/zulässige Teilnehmerzahl
übersteigen, entscheidet die Reihenfolge des Posteingangs aller fristgerecht erfolgten
Anmeldungen. Die maximale Teilnehmerzahl wird entweder in der jeweiligen
Veranstaltungsbeschreibung genannt oder kann unter FerienTraining@sc-staaken.de erfragt
werden.
Sollte die Anzahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl nicht
überschreiten, behält sich der Veranstalter vor, das SC-Staaken-Ferien-Training abzusagen. Eine
Entschädigung, ein Ersatz oder ein anderweitiger Ausgleich ist nicht vorgesehen und wird vom
Veranstalter (SC Staaken 1919 e. V.) nicht geleistet. Die minimale Teilnehmerzahl wird entweder
in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannt oder kann unter FerienTraining@scstaaken.de erfragt werden.
Ein individuelles Training (z.B.: Schlüssel 1:1) ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages,
und wird vom Auftragnehmer nicht angeboten und kann nicht ersetzt werden. Ziel ist es in
Trainingsgruppen bis maximal 15 Kindern/Jugendlichen zu trainieren. Der Auftragnehmer kann
den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der
gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Vertragspartner (Auftragnehmer und Auftraggeber)
arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Trainingserfolg erzielt werden
kann.
Der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers ist/sind verpflichtet, bei der Anmeldung und
zum jeweiligen Leistungsbeginn der Veranstaltung dem SC Staaken 1919 e. V. und die jeweiligen
Aufsichtspersonen über alle bestehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen (bspw. Allergien,
Beeinträchtigungen), die für eine Teilnahme an den Veranstaltungen des Ferien-Trainings relevant
sind oder werden können, und ggf. notwendigen Medikationen des Teilnehmers unaufgefordert
anzuzeigen. Daneben sind in jedem Fall Notfallkontakte anzugeben. Der/die
Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers erklären mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer/ die
Teilnehmerin gesund und sportlich voll belastbar ist und das vorgesehene
Veranstaltungsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Ändert sich der
Gesundheitszustand während der Veranstaltung, ist dies durch den/die Erziehungsberechtigte/n
unverzüglich gegenüber dem SC Staaken 1919 e. V. anzuzeigen. Der SC Staaken 1919 e. V. ist in
diesem Fall dazu berechtigt den Teilnehmer auszuschließen. Es gilt Ziffer 11.b dieser AGB. Die
Daten zu Gesundheitsbeeinträchtigungen, Medikamenten und dem allgemeinen
Gesundheitszustand des Teilnehmers verarbeitet der SC Staaken 1919 e. V. ausschließlich auf
Grundlage einer Einwilligung. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aggressives/gewaltvolles
Verhalten zeigen, so ist der Auftragnehmer ebenfalls dazu berechtig den Teilnehmer
auszuschließen. Auch hier gilt Ziffer 11.b dieser AGB. Die Beurteilung/Einschätzung des
Verhaltens obliegt einzig den Trainern und Betreuern vor Ort. SC Staaken 1919 e. V. behält sich
vor, Anmeldungen bzw. Teilnehmer auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Gegenstand der Veranstaltung
4. Anmeldung / Vertragsschluss
5. Rücktritt / Rücktrittskosten
Der Rücktritt muss in Schrift- oder Textform erfolgen, per E-Mail an: FerienTraining@scstaaken.de.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Auftragnehmer. Nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung an der Veranstaltung
nicht teil, so gilt dies als ein am ersten Tag der Veranstaltung erklärter Rücktritt vom Vertrag. Der
Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter/n haben nach der Anmeldebestätigung
folgendes Rücktrittsrecht:
5.a Für Veranstaltungen (mehr als einen Tag Veranstaltungsdauer) gilt:
Ein Rücktritt ist bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Erfolgt der
Rücktritt ab dem 20. Tag bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fallen 50 % der
Teilnahmegebühr an. Bei einem Rücktritt ab dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist die volle
Gebühr zu entrichten.
5.b Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
6. Ausfall, Rücktritt und Kündigung durch den SC Staaken 1919 e. V.
6.a Der SC Staaken 1919 e. V. ist berechtigt, einzelne oder mehrere Tage des angebotenen
Ferientrainings oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Hindernisse, z.B. Unbespielbarkeit des
Trainingsgeländes, bei schlechten Witterungsbedingungen, ansteckenden Krankheiten der
Teilnehmer, Pandemie etc. (höherer Gewalt), abzusagen und/oder abzubrechen (siehe auch 2.).
Ein Anspruch aus Minderung und/oder Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen
nicht. Für den Fall, dass der SC Staaken 1919 e. V. die geschuldeten Leistungen aufgrund höherer
Gewalt nicht erbringen kann, ist der SC Staaken 1919 e. V. für die Dauer der Hinderung von der
Leistungspflicht befreit.
6.b Der SC Staaken 1919 e. V. kann bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl absagen und vom Vertrag zurücktreten. Wird
eine Veranstaltung mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem
Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigtem/n eine adäquate Ersatzveranstaltung
angeboten. Kann der SC Staaken 1919 e. V. dem Teilnehmer keine adäquate Ersatzveranstaltung
anbieten, hat der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte/r einen Anspruch auf
Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte/r
die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der
Teilnahmegebühr.
6.c Der SC Staaken 1919 e. V. behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Regeln für Veranstaltungen
(z.B. körperliche Gewalt, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung
auszuschließen und den Vertrag dadurch nach Beginn der Veranstaltung zu kündigen. Nach
entsprechender Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
7. Teilnahmegebühr, Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt per Banküberweisung (Vorkasse). Der SC Staaken
1919 e. V. behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder
auszuschließen. Der Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühr entsteht mit Zustandekommen
des Vertrages gemäß Ziff. 4 dieser AGB und ist 14 Tage nach der Teilnahmebestätigung (es gilt das
Datum und die Zeit des Versendens der Teilnahmebestätigung per E-Mail), spätestens jedoch 14
Tage nach Eingang der Teilnahmebestätigung des gebuchten Ferientrainings zur Zahlung fällig.
8. Bild- und Tonaufnahmen
Der SC Staaken 1919 e. V. fertigt im Zusammenhang mit der Veranstaltung Fotos, Filmaufnahmen
und Interviews der Teilnehmer („Aufnahmen“) ohne Anspruch auf Vergütung an und verbreitet,
veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet diese zu Werbezwecken beziehungsweise
Werbemaßnamen durch die der SC Staaken 1919 e. V. seinen mit der Veranstaltung assoziierten
Partnern und anwesenden Medien in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Bücher, Plakate,
fotomechanische Vervielfältigungen, Social-Media und Internet, insbesondere wiederholt auch
zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.
Während der Veranstaltungen wird die Aufsichtspflicht gemäß dem Jugendschutz/ der Richtlinien
zum Jugendschutz durch die Trainer und Betreuer des SC Staaken 1919 e. V. und/oder beauftragte
Dritte sichergestellt. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Aufsichtspersonen (darunter
fallen u.a. Betreuer, Begleitpersonen, Trainer und Sportlehrer) Folge zu leisten. Im Falle des
Missachtens der Anweisungen und Vorgaben der Aufsichtspersonen sind diese berechtigt, den
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung der gezahlten Teilnahmegebühr. Die Aufsichtspflicht geht zu Beginn eines
Veranstaltungstages mit Ankunft und Übergabe des Teilnehmers am Veranstaltungsort an die
Mitarbeiter, Trainer und Betreuer des SC Staaken 1919 e. V., bzw. beauftragte Dritte über und
dauert bis zur Abholung des Teilnehmers des gleichen Tages an. Ist dem Teilenehmer durch
die/den Erziehungsberechtigte/n schriftlich zu berechtigt alleine nach Hause zu gehen, endet die
Aufsichtspflicht der Mitarbeiter des SC Staaken 1919 e. V., bzw. der beauftragten Dritten mit
Verlassen des Veranstaltungsortes.
10. Versicherungsschutz/Medizinische Versorgung
10.a Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, einen
Krankenversicherungs-, sowie Haftpflichtschutz nachzuweisen. Eventuelle Verletzungen oder
Erkrankungen während der Veranstaltungen sind durch die Krankenversicherung abzusichern.
Kranken- und Haftpflichtversicherung haben zudem den Weg zur und von der Veranstaltung
abzudecken. Es besteht zu keiner Zeit der Veranstaltung ein Kranken-, Haftpflicht-, oder
Unfallversicherungsschutz der Teilnehmer durch den SC Staaken 1919 e. V.
10.b Erkrankt oder verletzt sich ein Teilnehmer während der Veranstaltung, so wird der SC Staaken
1919 e. V. bzw. vom SC Staaken 1919 e. V. beauftragte Dritte durch die Erziehungsberechtigte/n
des Teilnehmers bevollmächtigt, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen für eine sichere,
angemessene Behandlung und/oder einen Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollte
der SC Staaken 1919 e. V. durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten
entstehen, so wird der SC Staaken 1919 e. V. diese ggf. dem Teilnehmer bzw. dessen
Erziehungsberechtigten, mit dem Anspruch auf Leistung, in Rechnung stellen.
11.a der SC Staaken 1919 e. V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht insbesondere für die
gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für ihn tätigen
Personen, die inhaltliche Gestaltung der Veranstaltung, sowie die ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistungen.
11.b Der SC Staaken 1919 e. V. haftet nicht, wenn die angebotene Veranstaltung aus Gründen
nicht stattfinden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, die auch durch die äußerste,
billigenden der SC Staaken 1919 e. V. zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet werden konnten
(höhere Gewalt), wie beispielsweise Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Krankheit und Ausfall von
Trainern, unvorhersehbare Ereignisse (Bespielbarkeit der Plätze), Mindestanzahl der Teilnehmer
wird nicht erreicht, gesetzliche Verordnungen oder Pandemien. Der SC Staaken 1919 e. V. haftet
ebenfalls nicht, wenn Veranstaltungsleistungen aus Gründen nicht erbracht werden können, die
in die Risikosphäre des Teilnehmers fallen (z.B. Krankheit, Terminkollisionen, Urlaub).
Grundsätzlich besteht in den aufgeführten Fällen dieser Ziff. 11.b kein Anspruch des Teilnehmers
bzw. dessen Erziehungsberechtigter/Erziehungsberechtigten auf Schadensersatz,
Aufwendungsersatz oder sonstige durch die Teilnahme, die Vorbereitung auf die Teilnahme oder
im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten bzw. Schäden.
Weiterhin besteht auch kein Anspruch auf Ersatz.
11.c Der SC Staaken 1919 e. V. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Teilnehmer vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des SC
Staaken 1919 e. V. auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
Der SC Staaken 1919 e. V. haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen
Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
11.d Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für schuldhaft
herbeigeführte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Haftung
für Ansprüche des Teilnehmers aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder aufgrund arglistiger
Täuschung sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Teilnehmers ist hiermit nicht verbunden.
11.e Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen erstrecken sich auch auf
die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des SC Staaken 1919
e. V.
13. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der SC Staaken 1919 e. V. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Rechtsweg, anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.a Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.b Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des
SC Staaken 1919 e. V.
15. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Regelungen nicht
berührt.